Bekanntmachung der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „SO Solarpark Sonningersteig“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 12 im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB)

Hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenberg hat am 28.09.2023 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks ca. 2,3 km südwestlich des Ortskernes von Breitenberg im Ortsteil Sonningersteig den Flächennutzungsplan mittels Deckblatt Nr. 12 zu ändern und einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch)  bekanntgemacht. Die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 12 gem. § 8 Abs. 3 BauGB.

 

Mit der Bauleitplanung soll  im Gemeindeteil Sonningersteig die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 253 der Gemarkung Schönberg. Die Fläche des Planungsgebietes (Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans) beträgt 3,307 ha, davon 25.337,87 m² Solarfläche (13.290,78 m² Gesamtmodulfläche). Der Vorhabensträger will eine Photovoltaik-anlage in aufgeständerter Bauweise mit einer Gesamtleistung von ca. 2,6 MWp errichten.

 

Das Gebiet wird wie folgt umgrenzt:

Im Norden:   landwirtschaftliche Fläche

Im Westen:   Mischwald und landwirtschaftliche Fläche

Im Süden:     Mischwald

Im Osten:     Mischwald sowie Straße „Sonningersteig“

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt vom 22.02.2024 bis einschließlich 26.03.2024. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht und den Textlichen Festsetzungen jeweils in der Fassung vom 01.12.2023  kann während dieses Zeitraums in der Gemeinde Breitenberg, Rathausplatz 3, 94139 Breitenberg im Zimmer 2 während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr, Montag 13:00 bis 17:00 Uhr (nach Vereinbarung) und Donnerstag 13:00 bis 17:30 Uhr

eingesehen werden.

Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch unter der E-Mail-Adresse info@breitenberg.de bei der Gemeinde Breitenberg, Rathausplatz 3, 94139 Breitenberg vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Vorentwurf des Bebauungsplans mit Begründung, Umweltbericht und der textlichen Festsetzungen jeweils in der Fassung vom 01.12.2023 sind in diesem Zeitraum digital

-      im Internet auf der Homepage der Gemeinde Breitenberg unter der Internetadresse www.breitenberg.de unter der Rubrik Rathaus – Bauleitplanung – Bebauungspläne und Satzungen in Aufstellung/Änderung - Bebauungspläne  

-      sowie im zentralen Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter dem Link www.bauleitplanung.bayern.de

verfügbar und können dort eingesehen werden.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Gemeinde Breitenberg, 20.02.2024

 

A. B A R T H

1. Bürgermeister

 

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