Bekanntmachungsvermerk Satzung zur 2. Änderung GS-FES
Die Niederlegung der Satzung zur 2. Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Gemeinde Breitenberg (GS-FES) erfolgte am 20.03.2023 im Rathaus der Gemeinde Breitenberg, Rathausplatz 3, 94139 Breitenberg, Zimmer-Nr. 6.
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Widerspruch gegen Gruppenauskünfte vor Wahlen
Am 8. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen.
Hinweis zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten
Die Bekanntmachung „Hinweise zum Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten nach dem Bundesmeldegesetz“ ist in der Verwaltung der Gemeinde Breitenberg, Rathausplatz 3, 94139 Breitenberg, Zimmer 6 zur Einsichtnahme niedergelegt und an den beiden Amtstafeln angeschlagen.
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Änderung der Geschäftsordnung: Art der Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung die Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Satzungen, Verordnungen sowie sämtliche sonstige amtliche Bekanntmachungen werden ab sofort dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln und Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde bekanntgegeben werden.
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Bestellung eines Wildschadenschätzers für die Gemeinde Breitenberg
Gemäß § 24 AVBayJG bestellt die Jagdbehörde nach Anhörung der Berufsorganisation der bayer. Landwirtschaft (Bayerischer Bauernverband) und des Jagdbeirates zur Abschätzung der Wild- und Jagdschäden Wildschadensschätzer in ausreichender Zahl. Kommt es in einem Wildschadensverfahren nicht zu einer gütlichen Einigung zwischen den Betroffenen, wird der Wildschadensschätzer durch die Gemeinde hinzugezogen. Der Aufgabe entsprechend müssen...
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Vollzug der Trinkwasserverordnung
Information an Verbraucher, die an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen sind (§ 21 TrinkwV)Die Gemeinde Breitenberg als Wasserversorgungsunternehmen informiert hiermit die Verbraucher über die Ergebnisse der im Jahr 2022 durchgeführten Trinkwasseruntersuchungen. Die Bekanntmachung der Untersuchungsergebnisse erfolgt zusätzlich durch Aushang an den Amtstafeln in und am Rathaus der Gemeinde Breitenberg, sowie durch Veröffentlichung im Internet unter der Adresse „www.breitenberg.de“.
Bekanntmachung Änderung Satzung Verwaltungskosten
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenberg hat in seiner Sitzung vom 24.11.2022 eine „Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Breitenberg“ mit der Anlage zu § 2 dieser Satzung (Kommunales Kostenverzeichnis der Gemeinde Breitenberg - KommKVz) erlassen. Die Satzung wurde am 25.11.2022 vom 1. Bürgermeister ausgefertigt. Gemäß § 35 Abs. 1 der...
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Bekanntmachung Gebührensatzung Baptist-Kitzlinger-Mattenskisprungschanze
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenberg hat in seiner Sitzung vom 24.11.2022 eine „Gebührensatzung für die Benutzung der Baptist-Kitzlinger-Mattenskisprungschanze der Gemeinde Breitenberg (Gebührensatzung – Skisprungschanze)“ erlassen. Die Satzung wurde am 25.11.2022 vom 1. Bürgermeister ausgefertigt. Gemäß § 35 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderats wird diese Satzung in der Verwaltung der Gemeinde Breitenberg,...
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Bekanntmachung Gebührensatzung Webereimuseum
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenberg hat in seiner Sitzung vom 24.11.2022 eine „Gebührensatzung für die Benutzung des Webereimuseums Breitenberg (Gebührensatzung-Webereimuseum)“ erlassen. Die Satzung wurde am 25.11.2022 vom 1. Bürgermeister ausgefertigt. Gemäß § 35 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderats wird diese Satzung in der Verwaltung der Gemeinde Breitenberg, Rathausplatz 3, 94139 Breitenberg, Zimmer 2 zur...
Neue Verbrauchsgebühren ab 01.01.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenberg hat in seiner Sitzung vom 20.10.2022 die Erhöhung der Verbrauchsgebühren ab 01.01.2023 beschlossen. Hintergrund für die Gebührenänderung sind insbesondere der Anstieg bei Strom-, Personal-, Entsorgungs- und Laborkosten. Eine Anpassung ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend notwendig, da es sich bei der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung um kostenrechnende Einrichtungen der Gemeinde...