Die Gemeindeverwaltung ist am Freitag, 30. Mai 2025 geschlossen. Ab Montag, 02. Juni 2025 sind wir wieder für Sie da.

Das Füllen von privaten Swimmingpools gehört nicht zum Aufgabenbereich der Feuerwehren oder des gemeindlichen Bauhofs. Solche Becken sind ausnahmslos über die Hauswasseranschlüsse zu füllen. Auch Hydranten stehen dafür nicht zur Verfügung. Wir weisen auch darauf hin, dass für die Füllmenge eines Pools sowohl Wasser- als auch Kanalgebühren zu entrichten sind.

Die Ablesebriefe zur Erfassung der Zählerstände für Wasser- und Kanalgebühren werden Anfang Juni 2025 versendet.

Wir weisen darauf hin, dass alle Tierhalter verpflichtet sind, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß zu entsorgen. Nach der Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Breitenberg ist es nach § 3 verboten, Gehwege durch Tiere verunreinigen zu lassen. Wer vorsätzlich oder fahrlässig eine öffentliche Straße verunreinigt oder verunreinigen lässt, kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 EUR belegt werden. Wir...

Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass durch falsch parkende Fahrzeuge die Abfallentsorgung nur eingeschränkt verrichtet werden kann und Einsatz- bzw. Rettungsfahrzeuge behindert werden, da die notwendige Durchfahrtsbreite nicht eingehalten wird. Insbesondere im Bereich der Bergsiedlung kommt es hier vermehrt zu Problemen.

Ab 01. Mai 2025 können bei der Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen und vorläufigen Dokumente nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden. Papiergebundene Passbilder sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zugelassen.

Ab dem 13.01.2025 ist ein Team von Mitarbeitenden der Ranger Marketing & Vertriebs GmbH im Auftrag der Telekom in Breitenberg unterwegs.

Ab sofort sind die Glasfaseranschlüsse im Ausbaugebiet der Gemeinde Breitenberg buchbar.