Die Ablesebriefe zur Erfassung der Zählerstände für Wasser- und Kanalgebühren werden Ende Mai 2023 versendet.

Gemäß § 24 AVBayJG bestellt die Jagdbehörde nach Anhörung der Berufsorganisation der bayer. Landwirtschaft (Bayerischer Bauernverband) und des Jagdbeirates zur Abschätzung der Wild- und Jagdschäden Wildschadensschätzer in ausreichender Zahl. Kommt es in einem Wildschadensverfahren nicht zu einer gütlichen Einigung zwischen den Betroffenen, wird der Wildschadensschätzer durch die Gemeinde hinzugezogen. Der Aufgabe entsprechend müssen...

Alle Betreiber von Grundstückskläranlagen müssen eine Kopie mit dem Ergebnis der Schlammspiegelmessung vom 1. Halbjahr 2023 bis spätestens Freitag, 09. Juni 2023 (§ 10 Abs. 6 FES Gemeinde Breitenberg) in der Gemeindeverwaltung vorlegen. Die Leerung des Fäkalschlamms hat in der Regel nach der Betriebs- und Wartungsanleitung der jeweiligen Kleinkläranlage zu erfolgen. Gibt es keine entsprechende Anleitung, ist vom Eigentümer oder einem...

Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei...

Das Füllen von privaten Swimmingpools gehört nicht zum Aufgabenbereich der Feuerwehren oder des gemeindlichen Bauhofs. Solche Becken sind ausnahmslos über die Hauswasseranschlüsse zu füllen. Auch Hydranten stehen dafür nicht zur Verfügung. Wir weisen auch darauf hin, dass für die Füllmenge eines Pools sowohl Wasser- als auch Kanalgebühren zu entrichten sind.

Gemäß der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Breitenberg (Hundesteuersatzung) vom 19.03.2012 und der Satzung zur Änderung vorgenannter Satzung vom 19.03.2015 beträgt die Steuer jährlich

Kriterienkatalog in der Endfassung vom 17.3.2023 (nach 1. Änderung)
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 24.11.2022 ein Standortkonzept samt integriertem Kriterienkatalog zur Zulassung von PV-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Breitenberg beschlossen. Dieses Standortkonzept/ Kriterienkatalog findet Anwendung ab dem 01.12.2022. Es kann im Rathaus der Gemeinde Breitenberg (Zimmer Nr. 4, Herr Wintersberger) eingesehen oder schriftlich (bevorzugt per E-Mail) bei Herrn Wintersberger unter der...

Die Niederlegung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 17.03.2023 erfolgte am 20.03.2023 im Rathaus der Gemeinde Breitenberg, Rathausplatz 3, 94139 Breitenberg, Zimmer-Nr. 1.