Neue Verbrauchsgebühren ab 01.01.2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenberg hat in seiner Sitzung vom 20.10.2022 die Erhöhung der Verbrauchsgebühren ab 01.01.2023 beschlossen. Hintergrund für die Gebührenänderung sind insbesondere der Anstieg bei Strom-, Personal-, Entsorgungs- und Laborkosten. Eine Anpassung ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben zwingend notwendig, da es sich bei der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung um kostenrechnende Einrichtungen der Gemeinde handelt.
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bis 31.12.2022 |
ab 01.01.2023 |
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Wasser |
1,31 |
2,10 |
EUR/ m³ (zzgl. 7 % MwSt.) |
Kanal |
4,00 |
4,30 |
EUR/ m³ |
Zählergrundgebühr (Qn 2,5) |
60,00 |
60,00 |
EUR (zzgl. 7 % MwSt.) |
Zwischenablesung
Um diese Gebührenänderung bei der nächsten Verbrauchsgebührenabrechnung zu berücksichtigen, findet im Zeitraum vom 15. - 31. Dezember 2022 eine Zwischenablesung der Wasserzähler statt. Dazu erhalten Sie ab Mitte Dezember einen entsprechenden Ablesebrief.
Die Zwischenablesung können Sie wie bisher online über das Bürgerserviceportal erfassen.
Keine Anpassung der Vorauszahlung
Für das aktuelle Abrechnungsjahr findet noch eine Vorauszahlung am 01.03.2023 statt. Dieser Vorauszahlungsbetrag wird nicht angepasst. Bitte beachten Sie, dass deshalb die Nachzahlung bei der Endabrechnung entsprechend höher ausfällt. Bei einem 4-Personen-Haushalt mit einem jährlichen Verbrauch von 160 m³ entspricht dies etwa 100 Euro.