Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bleibt unbefristet untersagt

Die am 06.08.2026 erlassene Allgemeinverfügung, mit der die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern untersagt wurde, wird auf unbestimmte Zeit verlängert. Nach der aktuellen Einschätzung des Wasserwirtschaftsamts besteht weiterhin eine erhebliche Niedrigwassersituation. Das Verbot bleibt so lange bestehen, bis sich die angespannte Situation entspannt hat und Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern wieder möglich sind, ohne dabei eine Verschlechterung des ökologischen Zustands befürchten zu müssen. Sobald dies der Fall ist, wird die Untersagung aufgehoben.

Für das gesamte Gebiet des Landkreises bedeutet dies, dass weiterhin keinerlei Wasser aus stehenden oder fließenden Oberflächengewässern entnommen werden darf. Das Verbot umfasst sowohl grundsätzlich erlaubnisfreie Entnahmen, etwa im Rahmen des Gemeingebrauchs oder Anliegergebrauchs, als auch Wasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Genehmigung vorliegt.

Vom Verbot ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie solche Wasserentnahmen, bei denen das entnommene Wasser vollständig wieder in das betreffende Gewässer zurückgeführt wird. Hierzu zählen beispielsweise Ausleitungskraftwerke, Teichanlagen und Kühlwasserausleitungen.

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