ILE-Abteiland

Kommunale Wärmeplanung: Bürgerdialoge in der ILE-Abteiland

Die kommunale Wärmeplanung ist in Bayern eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe. Ziel ist es, die Wärmeversorgung der Kommunen künftig klimafreundlich, effizient und zukunftssicher zu gestalten. Entsprechend der Bayerischen Verordnung zur kommunalen Wärmeplanung müssen kleinere Kommunen ihre Planungen bis spätestens Mitte 2028 vorlegen.

In der ILE-Abteiland wurden hierzu im Januar zwei Bürgerdialoge durchgeführt. Der erste Bürgerdialog fand am 13. Januar 2026 in Jandelsbrunn statt und richtete sich an die Kommunen Jandelsbrunn, Waldkirchen, Breitenberg und Neureichenau. Ein weiterer Bürgerdialog folgte am 22. Januar 2026 in Hauzenberg für die Kommunen Hauzenberg, Sonnen, Thyrnau und Obernzell.

Im Rahmen der Veranstaltungen wurde der aktuelle Stand der kommunalen Wärmeplanung vorgestellt. Das Projektteam um Sebastian Weisz und Eva Greindl vom beauftragten Planungsbüro Nigl + Mader GmbH aus Röhrnbach präsentierten den bisherigen Projektfortschritt. Grundlage der Planung ist eine umfassende Bestandsanalyse, in der unter anderem der Wärmebedarf der Gebäude, die bestehende Infrastruktur sowie mögliche Potenziale für erneuerbare Wärmequellen untersucht werden.

Deutlich wurde dabei, dass die kommunale Wärmeplanung als praxisnaher Prozess verstanden wird. „Es geht nicht um Konzepte für die Schublade“, betonte Thomas Mader, Geschäftsführer von Nigl + Mader. Ziel sei es vielmehr, umsetzbare Lösungen zu entwickeln, von denen Kommunen wie auch Bürgerinnen und Bürger profitieren können.

Ein zentrales Element der kommunalen Wärmeplanung ist die Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft fließen direkt in den weiteren Planungsprozess ein und leisten einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung einer langfristig sicheren, bezahlbaren und klimafreundlichen Wärmeversorgung in der ILE-Abteiland.

Die im Bürgerdialog vorgestellten Präsentationen können unter https://abteiland.de/downloads/ heruntergeladen werden.

 

Photovoltaik nach Ende der EEG-Förderung

Photovoltaikanlagen erhalten eine Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) grundsätzlich für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Für viele Anlagen läuft diese Frist nun aus oder endet in den kommenden Jahren. Mit dem Förderende entfällt die feste Einspeisevergütung. Eine Stilllegung ist in den meisten Fällen weder notwendig noch sinnvoll. Stattdessen bestehen verschiedene Möglichkeiten für einen wirtschaftlichen Weiterbetrieb.

 

1. Anschlussvergütung (derzeit bis 2032 vorgesehen)

- Gilt für ausgeförderte Anlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 100 kW.

- Sofern nach Förderende keine Änderungen an der Anlage vorgenommen werden, erhält der Betreiber automatisch die Anschlussvergütung.

- Die Vergütung orientiert sich am aktuellen Marktwert für Solarstrom und liegt bei etwa 3 bis 8 Cent pro Kilowattstunde (max. 10 Cent pro Kilowattstunde).

 

2. Umstellung auf Eigenverbrauch; ggf. mit Speicher kombiniert

- Eine Ü20-Anlage kann auf Eigenverbrauch umgestellt werden.

- Bei Einspeisung überschüssigen Stroms erhält der Betreiber die Anschlussvergütung.

- Die Wirtschaftlichkeit sollte vorab geprüft werden.

 

3. Direktvermarktung bzw. Verkauf des Stroms an Dritte

- Hierbei sind verschiedene Möglichkeiten denkbar (z. B. PPA, Mieterstrommodell …).

- Welches Modell geeignet ist, sollte individuell geprüft werden. Wir helfen Ihnen hierzu gerne weiter.

 

Fazit:

Nach dem Ende der EEG-Förderung kann eine Photovoltaikanlage weiterhin sinnvoll und wirtschaftlich betrieben werden.

Besonders die Kombination aus Eigenverbrauch und Anschlussvergütung ist attraktiv.

Bestehende Elektronik- oder Photovoltaikversicherungen sollten nach Auslaufen der EEG-Vergütung auf ihre Notwendigkeit überprüft und ggf. angepasst werden.

Es empfiehlt sich, die technische Funktionstüchtigkeit der Anlage sowie die Wirtschaftlichkeit eines Weiterbetriebs zu prüfen.

 

Weitere Informationen hierzu erhalten Sie u. a. unter:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/erneuerbare-energien/photovoltaik-was-tun-mit-der-ue20anlage-wenn-die-eegfoerderung-endet-50846

https://www.clearingstelle-eeg-kwkg.de/haeufige-rechtsfrage/69

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