Neue Hundesteuersatzung ab 2026: Das ändert sich für Hundehalter
Die Gemeinde Breitenberg hat zum 01. Januar 2026 eine neue Hundesteuersatzung erlassen. Sie bringt mehrere wichtige Neuerungen mit sich, die für alle Hundehalterinnen und Hundehalter im Gemeindegebiet relevant sind.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
➤ Neue Steuersätze
Die Steuersätze für den ersten Hund, den zweiten Hund und alle weiteren Hunde sowie Kampfhunde werden angepasst.
Die Steuer beträgt
- für den ersten Hund 40 Euro.
- für den zweiten Hund 60 Euro.
- für jeden weiteren Hund 90 Euro.
- für jeden Kampfhund 400 Euro.
➤ Steuerbefreiungen und Steuerermäßigungen
Steuerfrei bleiben weiter u. a. Blindenführhunde und Hunde, die im Rettungsdienst oder für andere gemeinnützige Aufgaben eingesetzt werden.
Für Hunde, die zur Ausübung der Jagd gehalten werden, kann eine Steuerermäßigung nur noch für einen Hund beantragt werden.
➤ Züchtersteuer
Eine Ermäßigung für Hunde, die zu Zuchtzwecken gehalten werden, wird nicht mehr gewährt.
➤ Meldepflicht
Alle über vier Monate alten Hunde müssen spätestens innerhalb eines Monats nach Anschaffung angemeldet werden.
Hunde unter vier Monaten, müssen innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats angemeldet werden.
Neue Bescheide
Alle bereits registrierten Hundehalter erhalten automatisch einen aktualisierten Hundesteuerbescheid per Post.
Die Hundesteuer ist jeweils zum 15. Mai eines Kalenderjahres fällig. Bitte passen Sie bestehende Daueraufträge an die neuen Steuersätze an.
Weitere Informationen
Die Hundesteuersatzung kann im Rathaus eingesehen werden. Außerdem ist sie auf der Internetseite www.breitenberg.de unter der Rubrik „Aktuelles aus dem Rathaus“ veröffentlicht.