Verbrauchsgebühren: Änderung Abrechnungsjahr - Ablesung der Wasserzähler notwendig

Bisher wurden die Verbrauchsgebühren vom 01. Juli eines Jahres bis 30. Juni des darauffolgenden Jahres abgerechnet. Künftig erfolgt die Abrechnung nach dem Kalenderjahr. Aufgrund dieser Umstellung ist es notwendig, die Zählerstände im Dezember abzulesen. Sie erhalten dazu in den nächsten Tagen den gewohnten Ablesebrief.

 

Bitte melden Sie uns die abgelesenen Zählerstände bis spätestens:

Mittwoch, 31. Dezember 2025

 

Den Wasserzählerstand können Sie bequem im Bürgerservice-Portal erfassen. Der Ablesebrief enthält einen entsprechenden QR-Code.

Alternativ ist das Bürgerservice-Portal auch über die Internetseite https://www.buergerservice-portal.de/bayern/breitenberg/ erreichbar. Unter dem Stichwort „Wasserzählerablesung“ öffnet sich ein Online-Formular.

 

Im Januar 2026 erhalten Sie den Gebührenbescheid für das vergangene Halbjahr.

 

Neu ist außerdem, dass die Vorauszahlungen auf drei Abschläge aufgeteilt werden. Die Vorauszahlungen sind zukünftig zu folgenden Fälligkeiten jeden Jahres zu leisten:

15. März

15. Juni

15. September

 

Die neuen Vorauszahlungsbeiträge sind im Gebührenbescheid enthalten.

Die geänderte Satzung ist zur Einsichtnahme im Rathaus niedergelegt und außerdem auf unserer Homepage www.breitenberg.de veröffentlicht.

Die bisherigen Gebührensätze bleiben unverändert bestehen.

Zurück