Bekanntmachung der Gebührensatzung für die Benutzung der Baptist-Kitzlinger-Mattenskisprungschanze
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenberg hat in seiner Sitzung vom 23.10.2025 eine neue Gebührensatzung beschlossen. Die Satzung tritt am 01. November 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung für die Benutzung der Baptist-Kitzlinger-Mattenskisprungschanze der Gemeinde Breitenberg vom 30. April 2025 außer Kraft.