Vollzug der Trinkwasserverordnung (TrinkwV); Information an alle Anschlussnehmer und Verbraucher, die an die öffentliche Trink-wasserversorgung der Gemeinde Breitenberg angeschlossen sind (§ 45 und 46 TrinkwV)

Die Gemeinde Breitenberg als Wasserversorgungsunternehmen informiert hiermit die Anschlussnehmer und Verbraucher über die Ergebnisse der im Jahr 2025 durchgeführten Trinkwasseruntersuchungen.

Die Bekanntmachung der Untersuchungsergebnisse erfolgt zusätzlich durch Aushang an den Amtstafeln in und am Rathaus der Gemeinde Breitenberg sowie durch Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter der Adresse „www.breitenberg.de“.

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