Wohnungsbörse für Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine
Der Zustrom von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine ist ungebrochen und wird im Trend eher noch zunehmen. Davon sind alle Landkreise bzw. Kommunen in Bayern gleichermaßen betroffen. Umso wichtiger ist jetzt, mit Mietangeboten aus dem ganzen Landkreis eine Konzentrierung auf einzelne Gemeinschaftsunterkünfte zu verhindern. Daher nimmt der Landkreis Passau nach wie vor Wohnraumangebote für ukrainische Geflüchtete entgegen. Für entsprechende Angebote sollte möglichst ein Formular verwendet werden, dass unter www.landkreis-passau.de („Ukraine-Hilfe“: Zentrale Anlaufstelle für Hilfsangebote“) abrufbar ist. Die Wohnraumangebote sollten im angemessenen Kostenrahmen liegen. Eine Tabelle mit den jeweiligen Höchstbeträgen ist ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises zu finden.
Wichtig: Das Landratsamt Passau sammelt und vermittelt lediglich Wohnraumangebote in Abstimmung mit den Kommunen. Es ist nicht vorgesehen, dass die Kommunen oder der Landkreis selbst als Mieter auftreten. Mietverträge werden durch den Vermieter mit dem Bewohner geschlossen. Die Mietkosten tragen die Mieter aus eigenen Mitteln (z.B. bei Erwerbstätigkeit) oder aus Sozialleistungen. Im Einzelfall können die Mietkosten im Rahmen der Übernahme der Kosten für Unterkunft nach den Sozialgesetzen direkt vom Sozialhilfeträger an den Vermieter gezahlt werden. Änderungen des Vertragsverhältnisses zwischen Vermieter und Bewohner ergeben sich daraus nicht.