Vollzug der Trinkwasserverordnung (TrinkwV); Information an alle Verbraucher, die an die öffentliche Trinkwasserversorgung angeschlossen sind (§ 21 TrinkwV)
Die Gemeinde Breitenberg als Wasserversorgungsunternehmen informiert hiermit die Verbraucher über die Ergebnisse der im Jahr 2024 durchgeführten Trinkwasseruntersuchungen. Die Bekanntmachung der Untersuchungsergebnisse erfolgt zusätzlich durch Aushang an den Amtstafeln in und am Rathaus der Gemeinde Breitenberg.