Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet SO Solarpark Sonningersteig“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 12

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenberg hat in seiner Sitzung vom 28.09.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes i. S. des § 12 Abs. 1 BauGB mit einem sonstigen Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO)  „Sondergebiet SO Solarpark Sonningersteig“ in der Gemeinde Breitenberg beschlossen.

 

Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flur-Nr. 253 in der Gemarkung Schönberg und liegt ca. 3,0 km südwestlich der Ortschaft Breitenberg . Die beabsichtigte Größe der Anlage (Solarpark) beträgt ca. 2,5 ha.

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind:

Im Norden und Nordwesten: durch landwirtschaftliche Nutzflächen (Flur-Nr. 270, Flur-Nr. 271 teilweise Wald, teilweise landwirtschaftl. Nutzfläche Grünland; jeweils Gemarkung Schönberg)

Im Nordosten und Osten: durch den ausgebauten öffentlichen Feld- u. Waldweg Flur-Nr. 268, Nähe Sonningersteig

Im Osten  und Südosten: durch Wald (Flur-Nr. 254, Gemarkung Schönberg)

Im Süden und  Südosten: durch Wald (punktuell Flur-Nr. 251 und Flur-Nr. 252 jeweils Gemarkung Schönberg

 

 

 

Der vorhabenbezogene B-Plan dient der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage.

 

Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Das vorgesehene Grundstück befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Damit sind die Voraussetzungen für eine Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht gegeben. Es wurde daher in der Gemeinderatssitzung vom 28.09.2023 gleichzeitig der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mittels Deckblatt Nr. 12 im Bereich des vorgenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefasst.

 

Der Aufstellungsbeschluss  für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden gesondert bekannt gemacht, sobald die Planungsunterlagen vorliegen.

 

 

Breitenberg, 26.10.2023

GEMEINDE BREITENBERG

 

gez.

 

A. B A R T H

1. Bürgermeister

 

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