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Kindertagespflege

Die staatlich geförderte Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform von Kindern, die ausschließlich oder ergänzend zu Krippe, Kindergarten oder Schule genutzt werden kann und im Bayrischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) verankert ist. Das Betreuungsangebot gilt vom 0. bis zum 14. Lebensjahr. Mit einer vom Amt ausgestellten Pflegeerlaubnis bieten ausgebildete Kindertagespflegepersonen (genannt Tagesmütter/-väter) eine flexible und qualifizierte Betreuung von bis zu 5 gleichzeitig anwesenden Kindern zumeist bei der Kindertagespflegeperson zu Hause an.

 

In der Gemeinde Neureichenau wird diese Form der Betreuung seit mehreren Jahren von Angelika Süß angeboten. Falls Sie an Vormittagsplätzen Interesse haben, können sie sich bei ihr persönlich melden (Telefon-Nr. 08583/918242).

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