Erneute eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhaben-bezogenen Bebauungsplans für das Sondergebiet „SO - Solarpark Reutlweg“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 11
Aus der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB haben sich für die Bauleitplanung Änderungen ergeben, die eine Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs sowie erforderlich machen. Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenberg hat daher in öffentlicher Sitzung vom 15.06.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „Sondergebiet SO Solarpark Reutlweg“, nach Maßgabe des § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 11 erneut öffentlich auszulegen.
Gemäß § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB sind die Verfahrensunterlagen wegen der Anpassung der Planung erneut öffentlich auszulegen und es sind die Stellungnahmen der betroffenen Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden erneut einzuholen. Da die wesentlichen Planungsziele von diesen Änderungen und Ergänzungen unberührt bleiben, wurde beschlossen, dass bei der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden können und die Dauer der erneuten Auslegung auf zwei Wochen verkürzt wird.
Im Einzelnen gilt der Lageplan zum Bebauungsplan in der geänderten Fassung vom 22.06.2023; dies ist im folgenden Kartenausschnitt dargestellt:
(nicht-maßstäbliche Darstellung des Bebauungsplanentwurfs i. d. Fassung v. 22.06.2023)
(nicht-maßstäbliche Darstellung des Flächennutzungsplan-Deckblatts Nr. 11)
Der geänderte Entwurf des Bebauungsplanes „SO Solarpark Reutlweg“ bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen mit Begründung und Umweltbericht, sowie der Flächennutzungsplan - hier Änderung durch Deckblatt Nr. 11 liegen in der Zeit
ab 20.07.2023 bis einschließlich 03.08.2023
im Rathaus der Gemeinde Breitenberg, Rathausplatz 3, 94139 Breitenberg, Zimmer Nr. 2, während der allgemeinen Parteiverkehrszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren. Während dieser verkürzten Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen zu den geänderten oder ergänzten Teilen der Planung schriftlich oder während der Parteiverkehrszeiten zur Niederschrift geltend gemacht werden.
Die Parteiverkehrszeiten lauten wie folgt:
Montag bis Freitag: jeweils 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr;
Montag 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr (nur nach Vereinbarung);
Donnerstag: 13:00 Uhr bis 17:30 Uhr
Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus.
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
1. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO - Solarpark Reutlweg“
mit folgenden Bestandteilen:
· Begründung (Teil A) und dem Umweltbericht (Teil B) mit Lageplan,
· Satzung mit den textlichen Festsetzungen und Hinweisen
· Planzeichnung
jeweils in der Fassung des Entwurfs vom 22.06.2023
2. Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans
· Deckblatt Nr. 11 zum Flächennutzungsplan mit Gegenüberstellung des bisher gültigen Flächennutzungsplans (Auszug)
in der Fassung des Entwurfs vom 22.06.2023
In den o. g. Planunterlagen sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:
Schutzgut Pflanzen und Tiere:
- Information über Erhaltungsziele und Schutzzweck von FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten
- Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
- Beschreibung der vorhandenen Vegetation und Pflanzungen (textliche Festsetzungen)
- Aussagen zu Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die vorhandene Vegetation
- Aussagen zu geplanten Bepflanzungen
- Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung des Eingriffs
- Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
- Ermittlung der Eingriffsintensität durch Erhebung des Vegetationsbestandes sowie der Zustände der übrigen Schutzgüter und Gegenüberstellung mit den geplanten Nutzungen
- Beschreibung und Aussagen zu geplanten Ausgleichsmaßnahmen und entsprechende Sicherung über Dienstbarkeiten
Schutzgut Boden:
- Aussagen zu Konversionsflächen, Landwirtschaftlich vorbelastete Flächen, erosionsgefährdete Flächen und ertragsschwache Flächen
- Aussagen zum Flächenverbrauch sowie zu Flächennutzung und Erschließung
- Aussagen zur Geologie, zu den vorzufindenden Bodenarten und über die derzeitige Nutzung
Schutzgut Landschaftsbild:
- Aussagen zum Landschafts- und Ortsbild sowie zur Bewertung/Einstufung Planung
- Aussagen zur Standortauswahl
- Vorgaben über einen Freiflächengestaltungsplan mit Einreichung der Eingabeplanung
Schutzgut Wasser:
- Aussagen zu Grundwasser
Schutzgut Mensch:
- Aussagen über Auswirkungen auf den Menschen und seine Umwelt
Sonstige umweltrelevante Informationen:
- Grundsätzliche Vorgaben gemäß dem Standortkonzept mit integriertem Kriterienkatalog zur Zulassung von PV-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Breitenberg
- Informationen über die Anforderungen und Wirkungsweise der Solarmodule
- Darlegung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
3. Umweltrelevante Stellungnahmen:
3.1. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Die o.a. Unterlagen enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern:
Übergeordnete Vorgaben:
- Landschaftsplanerische Vorgaben der Landesplanung (Landesentwicklungsprogramm): Ziel der verstärkten Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien und Grundsatz Freiflächen-PV-Anlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten zu realisieren
- Vorgaben der Regionalplanung (Regionalplan Donau-Wald): Grundsatz über die Neuinanspruchnahme von Flächen, Grundsatz über landschaftliche Vorbehaltsgebiete zum Schutz empfindlicher Landschaften und des Naturhaushalts, Grundsatz dass sonstige Vorhaben möglichst schonend in die Landschaft eingebunden werden
- Aussagen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan zu landschaftsplanerischen Zielvorgaben
Schutzgut Tiere, Pflanzen, Biologische Vielfalt:
- Informationen über die Grundsätze zum Schutz des Naturhaushalts (siehe auch übergeordnete Vorgaben)
Schutzgut Boden und Fläche:
- Aussage darüber, dass sich das Plangebiet in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet befindet.
- Aussage über die Duldung von Einwirkungen aus angrenzender Landwirtschaft.
- Aussage dahingehend, dass keine Altlasten im betroffenen Bereich lt. Altlastenkataster (ABuDIS) bekannt sind,
- Hinweis auf § 7 BBodSchG zur Vorsorgepflicht zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen sowie ggf. erforderlichen Informationspflichten gem. § 12 BBodSchG
Schutzgut Wasser bzw. Niederschlagswasser:
-Hinweis auf die Beachtung des Praxis-Leitfadens für die ökologische Gestaltung von PV-Freiflächenanlagen,
-Hinweis darauf, dass bei mehreren Modulreihen übereinander, dass das Niederschlagswasser zwischen den einzelnen Modulreihen abtropfen kann.
Schutzgut Luft/Klima:
- Aussage zur Belastung der Luft durch Pflanzenschutzmittel in Verbindung mit der landwirtschaftlichen Nutzung,
- Aussage über die Duldung von Einwirkungen aus angrenzender Landwirtschaft,
- Aussagen zu Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen hinsichtlich des Schutzgutes Klima/Luft
Schutzgut Landschaftsbild, Landschaftspflege:
- Aussagen über die Grundsätze zum Schutz des landschaftliche Vorbehaltsgebiete (siehe auch übergeordnete Vorgaben)
- Aussage über den Grundsatz, dass Freiflächen-PV-Anlagen auf möglichst vorbelastete Standorte realisiert werden soll.
- Informationen hinsichtlich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
- Anregung zur Prüfung, ob eine Umsetzung des Solarparks im topographisch niedrigeren Bereich möglich wäre.
Schutzgut Mensch:
- Aussage zu vorhandenen und zukünftigen Belastungen, die durch die bisherige landwirtschaftliche Nutzung vorhanden sind: Vorbelastung durch Pflanzenschutzmittel,
- Aussagen zu Lärm und Staubbelastungen in der Umgebung durch vorhandene Landwirtschaftsbetriebe,
- Aussagen hinsichtlich einer Blendungswirkung durch die Solarmodule und nach Möglichkeit Sichtschutz der umgebenden Anwesen,
- Informationen zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und somit eingeschränkter Erholungswert,
- Duldung von Einwirkungen aus angrenzender Landwirtschaft,
- Aussagen zur Vermeidung bzw. Abschirmung von Emissionen
- Allgemeine Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen
Nutzung erneuerbarer Energien:
- Hinweis auf das Ziel erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen, Aussagen über den Grundsatz Freiflächen-PV-Anlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten zu realisieren;
- Allgemeine Hinweise zum möglichen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf freiwilliger Basis
3.2. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:
Es liegen bisher keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern mit umweltbezogenen Themen vor.
Weitere Hinweise:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung und zum Bebauungsplanentwurf unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde Breitenberg den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanung nicht von Bedeutung ist.
Hierauf wird gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB ausdrücklich hingewiesen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung mit den auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich gem. § 4a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Gemeinde Breitenberg unter folgender Internet-Adresse eingestellt:
www.breitenberg.de hier unter der Rubrik Rathaus > Bauleitplanung > BEBAUUNGSPLÄNE UND SATZUNGEN IN AUFSTELLUNG/ÄNDERUNG > BEBAUUNGSPLÄNE eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen oder über das zentrale Landesportal mit dem nachstehenden Link abgerufen werden:
https://breitenberg.de/rathaus/bauleitplanung/bebauungsplaene-und-satzungen-in-aufstellung-aenderung
Die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß § 4a Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt und über die erneute eingeschränkte öffentliche Auslegung des Planentwurfes benachrichtigt. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen angemessen verkürzt auf eine Frist von 2 Wochen.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Breitenberg, 11.07.2023
Adolf Barth
1. Bürgermeister
- BP SO Solarpark Reutlweg-PLAN-Fassung2023-06-22.pdf (1,0 MiB)
- BP SO Solarpark Reutlweg Begründung+Umweltbericht+textliche Festsetzungen-Fassung2023-06-22.pdf (1,3 MiB)
- dsgvo_bauleitplanung_SO-Solarpark-Reutlweg+FNP-DB11.pdf (1,5 MiB)
- FNP-Deckblatt 11, Begründung+Umweltbericht-Fassung2023-06-22.pdf (649,2 KiB)
- FNP-Deckblatt 11_ Änderung-Fassung2023-06-22.pdf (1,4 MiB)
- Sitzungsprotokoll-GR2023-06-15.pdf (556,9 KiB)