Bestellung eines Wildschadenschätzers für die Gemeinde Breitenberg
Gemäß § 24 AVBayJG bestellt die Jagdbehörde nach Anhörung der Berufsorganisation der bayer. Landwirtschaft (Bayerischer Bauernverband) und des Jagdbeirates zur Abschätzung der Wild- und Jagdschäden Wildschadensschätzer in ausreichender Zahl. Kommt es in einem Wildschadensverfahren nicht zu einer gütlichen Einigung zwischen den Betroffenen, wird der Wildschadensschätzer durch die Gemeinde hinzugezogen. Der Aufgabe entsprechend müssen die Schätzer fachkundig (z.B. Land- und Forstwirte), zuverlässig und unbescholten sein. Sie üben ihr Amt ehrenamtlich aus, wobei die Art. 20 Abs.1 und 5, 21 Abs. 1, sowie 83 bis 85 des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes entsprechend gelten (demnach besteht ein Anspruch auf Ersatz der Auslagen und des Verdienstausfalls). Der Bayer. Bauernverband bietet regelmäßig Schulungen für neue und bestehende Schätzer an. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Für diese verantwortungsvolle Aufgabe sucht die Gemeinde Breitenberg ehrenamtliche Unterstützung.
Derzeit ist für die Gemeinde Breitenberg kein Wildschadensschätzer bestellt. Wenn Sie Interesse an der Ausübung dieses Ehrenamts haben, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Günter Wintersberger unter 08584 - 96 18 19.