Reisedokumente für Kinder für die anstehende Ferienzeit
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder bereits ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist. Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Für die Beantragung von Kinderreisedokumenten sind folgende Unterlagen erforderlich:
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme, Bild nicht älter als ein Jahr)
- alter Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
- Zustimmungserklärung (bei zusammenlebenden Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht) oder Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
Zur Prüfung der Identität muss auch das minderjährige Kind persönlich bei der Passbehörde erscheinen.
Folgende Reisedokumente können u. a. ausgestellt werden:
Kinderreisepass
Den Kinderreisepass können Sie bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes beantragen.
Gültigkeitsdauer: 1 Jahr
Bearbeitungsdauer: Ausstellung sofort möglich
Personalausweis
Personalausweise können auch für Kinder (ab Geburt) ausgestellt werden.
Gültigkeitsdauer: 6 Jahre
Bearbeitungsdauer: ca. drei Wochen
Es empfiehlt sich, die Wahl des Personaldokuments für Kinder an der Nutzung bzw. am Reiseverhalten sowie am Lebensalter zu orientieren. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.