Fäkalschlammentsorgung

Alle Betreiber von Grundstückskläranlagen müssen eine Kopie mit dem Ergebnis der Schlammspiegelmessung vom 1. Halbjahr 2023 bis spätestens Freitag, 09. Juni 2023 (§ 10 Abs. 6 FES Gemeinde Breitenberg) in der Gemeindeverwaltung vorlegen. Die Leerung des Fäkalschlamms hat in der Regel nach der Betriebs- und Wartungsanleitung der jeweiligen Kleinkläranlage zu erfolgen. Gibt es keine entsprechende Anleitung, ist vom Eigentümer oder einem von ihm beauftragten Fachkundigen mindestens einmal jährlich eine Schlammspiegelmessung durchzuführen.

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