Füllen von privaten Schwimmbecken

Das Füllen von privaten Swimmingpools gehört nicht zum Aufgabenbereich der Feuerwehren oder des gemeindlichen Bauhofs. Solche Becken sind ausnahmslos über die Hauswasseranschlüsse zu füllen. Auch Hydranten stehen dafür nicht zur Verfügung. Wir weisen auch darauf hin, dass für die Füllmenge eines Pools sowohl Wasser- als auch Kanalgebühren zu entrichten sind.

Bitte teilen Sie das Befüllen von Pools mit einer Größe von über 5 m³ dem Bauhof oder der Gemeindeverwaltung kurz mit. Dies ist notwendig, da sonst bei einem höheren unerklärlichen Wasserverbrauch von einem Wasserrohrbruch ausgegangen werden muss.

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