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Digitaler Bauantrag - Startschuss im Landkreis Passau am 01. April

Wichtigste Änderung: Anträge müssen künftig direkt beim Landratsamt eingereicht werden. Nur wenige Papieranträge werden künftig noch bei der Gemeinde eingereicht, wie isolierte Befreiungen, Ausnahmen und Befreiungen von Festsetzungen des Bebauungsplans, Genehmigungsfreisteller, Anzeigen von Beseitigungen und Unterlagen für genehmigungsfreie Abgrabungen innerhalb eines Bebauungsplans. Die digitalen Einreichungen erfolgen ausnahmslos über das Landratsamt. Die Gemeinde wird dann informiert und deren Einvernehmen eingeholt.

Was sich nicht ändert: Die Kommunen sind nach wie vor erster Ansprechpartner zur Beratung für Bauherren oder Planer. Weil bei der digitalen Antragstellung auf die Unterschrift verzichtet wird, muss der Einreicher über eine sogenannte Bayern-ID zur Legitimation verfügen. Wie bisher schon erhalten Bauherren mit der Eingangsbestätigung einen Zugang zum entsprechenden Online-Portal des Landratsamtes, wo diese sich jederzeit über den aktuellen Verfahrensstand ihres Antrags informieren können. Landrat Raimund Kneidinger zeigt sich erfreut über diesen weiteren wichtigen Schritt der Verwaltungsdigitalisierung. „Wir haben bei uns im Haus frühzeitig die Voraussetzungen für das digitale Baugenehmigungsverfahren geschaffen und sind nun mit der Anpassung der gesetzlichen Vorgaben zur Einreichung von Bauanträgen in der Lage, das Verfahren voll digital durchzuführen. Nur den Genehmigungsbescheid erhalten Bauherren künftig noch in Papierform.“

Alle wichtigen Fragen und Antworten zum digitalen Bauantrag und was sich ab 1. April ändert sind unter www.landkreis-passau.de zusammengefasst.

Der entsprechende Zugang zur Online-Antragstellung wird ab 1. April unter www.landkreis-passau.de/digitaler-bauantrag freigeschaltet.

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