Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sondergebiet „SO - Solarpark Reutlweg“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 11 im Parallelverfahren (§ 8 Abs. 3 BauGB)
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen auf einer Fläche von ca. 2,2 ha die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 2,25 MWp geschaffen werden.
Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenberg hat in der Sitzung am 16.03.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Sondergebiet „SO - Solarpark Reutlweg“ mit dem Entwurf der Begründung und dem Umweltbericht und gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 11 gebilligt und gemäß § 2 Absatz 2, § 3 Absatz 2 und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flur-Nr. 362 in der Gemarkung Gegenbach und liegt ca. 1,4 km westlich der Ortschaft Breitenberg. Das Plangebiet des Bebauungsplans hat eine Gesamtgröße von ca. 2,2 ha (eingezäunte Fläche) Gesamtfläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans 3,255 ha.
Die Grenzen des Geltungsbereichs sind:
Im Norden: durch die Gemeindeverbindungsstraße Reutlweg (Flur-Nr. 363, Gemarkung Gegenbach)
Im Westen: durch die Gemeindeverbindungsstraße Reutlweg (Flur-Nr. 397, Gemarkung Gegenbach)
Im Süden: durch eine landwirtschaftliche Nutzfläche (Flur-Nr. 405, Gemarkung Gegenbach, Grünland/Wald)
Im Osten: durch eine landwirtschaftliche Nutzfläche (Flur-Nr. 360, Gemarkung Gegenbach, Ackerland/Wald)
Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange billigte der Gemeinderat am 16.03.2023 den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan in der Fassung vom 15.03.2023 und gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans mittels Deckblatt Nr. 11 nach entsprechender Bewertung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen. Ferner wurde die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans liegt daher ab dem 17.04.2023 bis einschließlich 17.05.2023 in der Gemeinde Breitenberg, Ratshausplatz 3, 94139 Breitenberg, Zimmer Nr. 1 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 12.00 Uhr, sowie montags nur nach vorheriger Terminvereinbarung von 14.00 bis 17.00 Uhr und donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr) des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Während dieser Auslegungsfrist ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Gelegenheit gegeben zur Stellungnahme, Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorzubringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufstellung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist. (§ 3 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB)
Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der öffentlichen Auslegung auch auf der Homepage der Gemeinde Breitenberg unter www.breitenberg.de Rubrik: Rathaus > Bauleitplanung > BEBAUUNGSPLÄNE UND SATZUNGEN IN AUFSTELLUNG/ÄNDERUNG > BEBAUUNGSPLÄNE) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen öffentlich aus (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB:
1. Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO - Solarpark Reutlweg“ mit folgenden Bestandteilen:
· Begründung (Teil A) und dem Umweltbericht (Teil B) mit Lageplan
· Satzung mit den textlichen Festsetzungen und Hinweisen
· Planzeichnung
jeweils in der Fassung des Entwurfs vom 15.03.2023
2. Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans
· Deckblatt Nr. 11 zum Flächennutzungsplan mit Gegenüberstellung des bisher gültigen Flächennutzungsplans (Auszug)
in der Fassung des Entwurfs vom 15.03.2023
In den o. g. Planunterlagen sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar:
Schutzgut Pflanzen und Tiere:
- Information über Erhaltungsziele und Schutzzweck von FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten
- Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen
- Beschreibung der vorhandenen Vegetation und Pflanzungen (textliche Festsetzungen)
- Aussagen zu Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die vorhandene Vegetation
- Aussagen zu geplanten Bepflanzungen
- Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung des Eingriffs
- Beschreibung der vorgesehenen Maßnahmen zur Konfliktvermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität
- Ermittlung der Eingriffsintensität durch Erhebung des Vegetationsbestandes sowie der Zustände der übrigen Schutzgüter und Gegenüberstellung mit den geplanten Nutzungen
- Beschreibung und Aussagen zu geplanten Ausgleichsmaßnahmen und entsprechende Sicherung über Dienstbarkeiten
Schutzgut Boden:
- Aussagen zu Konversionsflächen, landwirtschaftlich vorbelastete Flächen, erosionsgefährdete Flächen und ertragsschwache Flächen
- Aussagen zum Flächenverbrauch sowie zu Flächennutzung und Erschließung
- Aussagen zur Geologie, zu den vorzufindenden Bodenarten und über die derzeitige Nutzung
Schutzgut Landschaftsbild:
- Aussagen zum Landschafts- und Ortsbild sowie zur Bewertung/Einstufung Planung
- Aussagen zur Standortauswahl
- Vorgaben über einen Freiflächengestaltungsplan mit Einreichung der Eingabeplanung
Schutzgut Wasser:
- Aussagen zu Grundwasser
Schutzgut Mensch:
- Aussagen über Auswirkungen auf den Menschen und seine Umwelt
Sonstige umweltrelevante Informationen:
- Grundsätzliche Vorgaben gemäß dem Standortkonzept mit integriertem Kriterienkatalog zur Zulassung von PV-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Breitenberg
- Informationen über die Anforderungen und Wirkungsweise der Solarmodule
- Darlegung der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
3. Umweltrelevante Stellungnahmen:
3.1. Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Die o.a. Unterlagen enthalten umweltbezogene Informationen zu den folgenden Themenfeldern:
Übergeordnete Vorgaben:
- Landschaftsplanerische Vorgaben der Landesplanung (Landesentwicklungsprogramm): Ziel der verstärkten Erschließung und Nutzung erneuerbarer Energien und Grundsatz Freiflächen-PV-Anlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten zu realisieren
- Vorgaben der Regionalplanung (Regionalplan Donau-Wald): Grundsatz über die Neuinanspruchnahme von Flächen, Grundsatz über landschaftliche Vorbehaltsgebiete zum Schutz empfindlicher Landschaften und des Naturhaushalts, Grundsatz, dass sonstige Vorhaben möglichst schonend in die Landschaft eingebunden werden
- Aussagen aus dem wirksamen Flächennutzungsplan zu landschaftsplanerischen Zielvorgaben
Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt:
- Informationen über die Grundsätze zum Schutz des Naturhaushalts (siehe auch übergeordnete Vorgaben)
Schutzgut Boden und Fläche:
- Aussage darüber, dass sich das Plangebiet in einem landschaftlichen Vorbehaltsgebiet befindet
- Aussage über die Duldung von Einwirkungen aus angrenzender Landwirtschaft
- Aussage dahingehend, dass keine Altlasten im betroffenen Bereich lt. Altlastenkataster (ABuDIS) bekannt sind
- Hinweis auf § 7 BBodSchG zur Vorsorgepflicht zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen sowie ggf. erforderlichen Informationspflichten gem. § 12 BBodSchG
Schutzgut Wasser bzw. Niederschlagswasser:
- Hinweis auf die Beachtung des Praxis-Leitfadens für die ökologische Gestaltung von PV-Freiflächenanlagen
- Hinweis darauf, dass bei mehreren Modulreihen übereinander das Niederschlagswasser zwischen den einzelnen Modulreihen abtropfen kann
Schutzgut Luft/Klima:
- Aussage zur Belastung der Luft durch Pflanzenschutzmittel in Verbindung mit der landwirtschaftlichen Nutzung
- Aussage über die Duldung von Einwirkungen aus angrenzender Landwirtschaft
- Aussagen zu Vermeidungs- und Verringerungsmaßnahmen hinsichtlich des Schutzgutes Klima/Luft
Schutzgut Landschaftsbild, Landschaftspflege:
- Aussagen über die Grundsätze zum Schutz des landschaftlichen Vorbehaltsgebiets (siehe auch übergeordnete Vorgaben)
- Aussage über den Grundsatz, dass Freiflächen-PV-Anlagen auf möglichst vorbelasteten Standorten realisiert werden sollen
- Informationen hinsichtlich der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
- Anregung zur Prüfung, ob eine Umsetzung des Solarparks im topographisch niedrigeren Bereich möglich wäre
Schutzgut Mensch:
- Aussage zu vorhandenen und zukünftigen Belastungen, die durch die bisherige landwirtschaftliche Nutzung vorhanden sind: Vorbelastung durch Pflanzenschutzmittel
- Aussagen zu Lärm und Staubbelastungen in der Umgebung durch vorhandene Landwirtschaftsbetriebe
- Aussagen hinsichtlich einer Blendungswirkung durch die Solarmodule und nach Möglichkeit Sichtschutz der umgebenden Anwesen
- Informationen zur Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und somit eingeschränkter Erholungswert
- Duldung von Einwirkungen aus angrenzender Landwirtschaft
- Aussagen zur Vermeidung bzw. Abschirmung von Emissionen
- Allgemeine Sicherheitshinweise für Arbeiten in der Nähe von Kabel-, Gas- und Freileitungen
Nutzung erneuerbarer Energien:
- Hinweis auf das Ziel erneuerbare Energien verstärkt zu erschließen und zu nutzen
- Aussagen über den Grundsatz Freiflächen-PV-Anlagen möglichst auf vorbelasteten Standorten zu realisieren
- Allgemeine Hinweise zum möglichen Anschluss an das Telekommunikationsnetz auf freiwilliger Basis
3.2. Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit:
Es liegen bisher keine Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern mit umweltbezogenen Themen vor.
Datenschutzrechtliche Informationspflichten:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren nach Art. 13 und 14 DSGVO“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Gemeinde Breitenberg, 06.04.2023
A. B A R T H
1.Bürgermeister
- SO Solarpark Reutlweg, Deckblatt 11, Gmd. Breitenberg, Schopper, ergänzt März 2023.pdf (647,4 KiB)
- FNP, 11_ Änderung.pdf (1,4 MiB)
- Solaranlagen + Umweltbericht, SO Reutlweg, Gemeinde Breitenberg, Schopper, textliche Festsetzungen, ergänzt März 2023.pdf (238,7 KiB)
- Solaranlagen + Umweltbericht, SO Reutlweg, Gemeinde Breitenberg, Schopper, ergänzt März 2023.pdf (1,2 MiB)
- BP SO Solarpark Reutlweg.pdf (1,0 MiB)
- dsgvo_bauleitplanung_SO-Solarpark-Reutlweg+FNP-DB11 26012023.pdf (1,5 MiB)
- 2023-02-02-Stellungnahme-BPL+FNP-Telekom.pdf (153,0 KiB)
- 2023-02-09-Stellungnahme-AELF.pdf (265,9 KiB)
- 2023-02-20-4.1_Stellungnahme_B_Gemeinde_Breitenberg-RegNb-höhereLandesplanung.pdf (190,2 KiB)
- 2023-02-20-4.1_Stellungnahme_FD11_Gemeinde_Breitenberg-RegNb-höhereLandesplanung.pdf (260,5 KiB)
- 2023-02-28 Stellungnahme-BBV.pdf (135,3 KiB)
- 2023-03-02-Stellungnahme-BPL+FNP-Bayernwerk.pdf (775,4 KiB)
- 2023-03-03-SO Solarpark Reutlweg-WWA.pdf (77,1 KiB)
- 2023-03-06-LRA-Passau-BPL.pdf (4,0 MiB)
- 2023-03-06-LRA-Passau-FNP.pdf (3,9 MiB)
- Plan A3, Breitenberg - SO Solarpark Reutlweg-Bayernwerk.pdf (185,6 KiB)
- Praxisleitfaden-ökologische-Gestaltung-PV-Freiflächenanlagen_compressed.pdf (4,0 MiB)
- Sicherheitshinweise_Bayernwerk (Juli 2018).pdf (1,0 MiB)