Bild: pixabay.com

Widerspruch gegen Gruppenauskünfte vor Wahlen

Am 8. Oktober 2023 finden die Landtags- und Bezirkswahlen statt. Die Meldebehörde darf Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister erteilen.

Folgende Daten dürfen dabei übermittelt werden:

- Familienname

- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens

- Doktorgrad

- derzeitige Anschriften

Sie haben die Möglichkeit der Übermittlung dieser Daten zu widersprechen. Der Widerspruch ist bei der Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Eine Übermittlungssperre kann schriftlich (Formular im Bürgerbüro erhältlich) oder auch über das Bürgerserviceportal eingerichtet werden. Bereits bestehende Übermittlungssperren müssen nicht erneuert werden. Auf die Bekanntmachung zu weiteren Widerspruchsmöglichkeiten nach dem Bundesmeldegesetz wird hingewiesen.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Kandlbinder zur Verfügung.

Zurück