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Änderung der Geschäftsordnung: Art der Bekanntmachung

Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung die Änderung seiner Geschäftsordnung beschlossen. Satzungen, Verordnungen sowie sämtliche sonstige amtliche Bekanntmachungen werden ab sofort dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Gemeinde zur Einsichtnahme niedergelegt und die Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln und Veröffentlichung auf der Homepage der Gemeinde bekanntgegeben werden.

Das bisherige „Amtliche Mitteilungsblatt“ wird als „Nichtamtliches Mitteilungsblatt“ fortgeführt. Beiträge zum Mitteilungsblatt können Sie wie gewohnt an die Verwaltung (info@breitenberg.de) senden.

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