Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet SO Solarpark Reutlweg“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 11

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenberg hat in seiner Sitzung vom 08.12.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes i. S. des § 12 Abs. 1 BauGB mit einem sonstigen Sondergebiet nach § 11 Baunutzungsverordnung (BauNVO) „Sondergebiet SO Solarpark Reutlweg“ in der Gemeinde Breitenberg beschlossen. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Flur-Nr. 362 in der Gemarkung Gegenbach und liegt ca. 1,4 km westlich der Ortschaft Breitenberg. Das Plangebiet des Bebauungsplans hat eine Gesamtgröße von ca. 2,2 ha (eingezäunte Fläche)

 

Die Grenzen des Geltungsbereichs sind:

 

Im Norden:
durch die Gemeindeverbindungsstraße Reutlweg (Flur-Nr. 363, Gemarkung Gegenbach)
Im Westen:
durch die Gemeindeverbindungsstraße Reutlweg (Flur-Nr. 397, Gemarkung Gegenbach)
Im Süden:
durch eine landwirtschaftliche Nutzfläche (Flur-Nr. 405, Gemarkung Gegenbach, Grünland/Wald)
Im Osten:
durch eine landwirtschaftliche Nutzfläche (Flur-Nr. 360, Gemarkung Gegenbach, Ackerland/Wald)

 

 

Der vorhabenbezogene B-Plan dient der Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage. Der Flächennutzungsplan stellt die Fläche derzeit als „Fläche für die Landwirtschaft“ dar. Das vorgesehene Grundstück befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Damit sind die Voraussetzungen für eine Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan gem. § 8 Abs. 2 BauGB nicht gegeben. Es wurde daher in der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2022 gleichzeitig der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB mittels Deckblatt Nr. 11 im Bereich des vorgenannten vorhabenbezogenen Bebauungsplans gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und der Beschluss zur Änderung des

Flächennutzungsplans werden hiermit gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

 

Breitenberg, 13. Januar 2023

Gemeinde Breitenberg

 

 

Adolf Barth, 1. Bürgermeister

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