Bebauungspläne

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen auf einer Fläche von ca. 2,2 ha die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 2,25 MWp geschaffen werden.