Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts

Der Gemeinderat der Gemeinde Breitenberg hat in seiner Sitzung vom 17.12.2020 eine „Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts“ erlassen. Gemäß § 35 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderats wird diese Satzung mit Anlage in der Verwaltung der Gemeinde Breitenberg, Rathausplatz 3, 94139 Breitenberg, Zimmer 2 zur Einsichtnahme niedergelegt und an den beiden Gemeindetafeln für amtliche Mitteilungen (Amtstafel im Rathaus und Schaukasten am Rathaus/Ecke Blasmusikraum) angeschlagen.