Grundsteuerreform – Die neue Grundsteuer in Bayern

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 abzugeben.
Hierfür haben Sie drei Möglichkeiten:
- bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt - unter https://www.elster.de
- als graues PDF-Formular ausschließlich zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck
- als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen
Die Papier-Vordrucke sind ab sofort auch in der Gemeindeverwaltung (Zimmer-Nr. 6) erhältlich.
Hier finden Sie weitere Informationen:
- Ausführliche Informationen und Erklärvideos unter grundsteuer.bayern.de
- Informations-Hotline: 089/ 30 70 00 77 (Mo. – Do.: 8.00 – 18.00 Uhr, Fr.: 08.00 – 16.00 Uhr)
- Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster vom 01. Juli bis zum Dezember 2022 über www.elster.de